Rechtsanwalt Marcus Traut ist in den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Arztstrafrecht und Revisionsstrafrecht tätig.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität zu
Mainz absolvierte er seine Referendarausbildung im Landgerichtsbezirks Wiesbaden.
Seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt ist er ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig
und verfügt über eingehende Erfahrungen als Strafverteidiger. Im Jahre 1999 verlieh ihm
der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Qualifikationen die Berechtigung, die Bezeichnung
„Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins,
der Vereinigung Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer
Strafverteidiger e.V.. Marcus Traut ist als Referent im Rahmen der Fachanwaltsausbildung tätig.
Er war Mitbegründer und Sozius einer der führenden Kanzleien im Wirtschaftsstrafrecht,
die in den Jahren 2003/2004 und 2008/2009 im JUVE Handbuch, Wirtschaftskanzleien,
Verlag für juristische Informationen, in der Kategorie Wirtschaftsstrafrecht als
„Kanzlei des Jahres“ ausgezeichnet wurde.